Zitat:
@afis schrieb am 4. September 2017 um 15:20:06 Uhr:
Zitat:
@janausp schrieb am 4. September 2017 um 14:10:33 Uhr:
Hallo zusammen,
ich habe meinen M140i Anfang August bestellt. Grundvorrausetzung war für mich dabei, dass das Auto noch dieses Jahr ausgeliefert wird, da ich ab Oktober ohne Auto darstehe. Der Händler meinte auch, dass er mir spätestens 2-3 Tage nach der Bestellung einen Liefertermin nennen könnte. Nachdem ich dann 3,4,5 Mal vertröstet wurde, hat er mir letzte Woche mitgeteilt, dass es wohl dieses Jahr nicht mehr werden würde.
Daraufhin wollte ich sofort vom Kaufvertrag zurücktreten, da das ja genau nicht passieren sollte. Nun sagt der Händler, dass ein Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund von Lieferschwierigkeiten nicht möglich wäre und ich die 2 Wochen Kündigungsfrist auch überschritten habe. Hat da schon einer Erfahrungen mit gemacht?
Grüße
Also ich finde das etwas komisch. Bei mir stand immer im Vertrag (und zwar nicht nur bei BMW) ein geplanter Liefertermin. Da stand zwar auch, dass dieser nicht garantiert sei, aber immerhin war es ein Indiz. Jetzt gibt's zwei Möglichkeiten: 1) Entweder mit Hilfe vom Anwalt vom Vertrag zurücktreten (nicht einfach, wenn du die 14 Tage hast verstreichen lassen) oder 2) nachverhandeln bzw. einen günstigen Leihwagen für die Zeit aushandeln bis dein Wagen kommt.
Wieso stehst du denn im Oktober ohne Fzg da? Leasing läuft aus? Ggf. dann noch 1-2 Monate dranhängen?
Wechsle den Arbeitsplatz und muss den Firmenwagen abgeben...
Ich habe ja bis jetzt nur die Bestellung und den Leasingvertrag, aber morgen/übermorgen will sich mein Freundlicher noch mal melden.