Danke, für eure Meinung. Jeder macht es so wie er es eben macht. Ich hab auch ganz genau die Anleitung durchgeschaut. BMW schreibt nirgends, ich wiederhole nirgends wie die Maschine abgestellt werden muss. Werder bei der Beschreibung zum Zündschloss, noch zum „Not-Aus“. Ebenso steht da nirgends in der Anleitung, das der Schalter nur im Notfall betätigt werden darf. Also bitte bei dennTatsachen bleiben und nix erfinden. Und nochmal die Frage, was das mit der Versicherung zu tun hat? Ich möchte einfach nur, wenn ich anhalte und z.b am Bahnübergang dem Motor abstelle und die Zündung abbleibt, dies so wie beim Abblendlicht funktioniert. Mehr habe ich nicht gewünscht. Aber ich sehe schon, wir haben hier sehr viele die Anleitungen StVO, ( keine Ahnung was die einer einfachen ein/aus schaltfunktuon zu tun hat, da ich immer noch selber entscheide ob ich eine Stromversorgung im Topcase ein oder ausschalte) usw. zu tun hat.