@ papstpower:
ich nehme an, die Gesetzeslage in D ist ident mit der in Österreich.
Früher, als es kein EU-Verwirrspiel um die Taglichtpflicht bei Mehrspurigen gab, hatten die Einspurigen ein gut sichtbares Alleinstellungsmerkmal: das Licht.
Jetzt fahren viele Mehrspurige bei Nacht mit dem oft sehr schwachen Taglicht oder Standlicht, anstatt das Abblendlicht einzuschalten, fahren bei Nebel und Regen ohne Licht, dafür aber bei Sonnenschein mit Fernlicht ...
Daher zurück zur alten Regelung: tagsüber Licht nur für Einspurige ! Aber in dieser EU ...