Ich komme ursprünglich aus der "Oldtimerszene" - die "130% Regel" trifft meines Wissens nur auf Oldtimer mit H-Gutachten zu, da diese als historisches Gut gelten.
Bei unseren Fahrzeugen handelt es sich nunmal leider nicht darum - daher greift auch diese Regel nicht.
Das der Schaden trotzdem repariert wurde liegt eher daran, dass der Schaden erst nach Gutachten und abnehmen von Baugruppen ersichtlich war (Folgefehler - nicht erkennbar). Daher kam die Versicherung da auch nicht mehr so leicht raus - wäre es von Anfang an bekannt gewesen läge ein wirtschaftlicher Totalschaden vor.
Wie dem auch sei - am Ende kann es Dir egal sein, Hauptsache der Kleine glänzt wieder im frischen Glanz ;o)
Ich drücke die Daumen, dass Du ihn noch lange so erhalten kannst ;o)