Zitat:
@Kipptransporteur schrieb am 19. Februar 2019 um 20:11:07 Uhr:
Was darf denn ein VW UP überhaupt ziehen?
Ab Werk darf ein up! gar nichts ziehen, er hat keine Anhängelast eingetragen. Wenn du eine Bucht-150-Euro Kupplung kaufst, ändert sich das auch nicht, aber es gibt auch Leute, die nur einen Fahrradträger nutzen möchten, für den braucht es keine eingetragene Anhängelast. Wenn man bereit ist sich die MVG/Rameder oder MisterDotCom AHK zu kaufen (liegen bei circa 500 Euro), gibt es n eintragungsfähiges Gutachten dazu. Meines Wissens sind das die einzigen Hersteller, die dies mitgeben und der TÜV mitspielt. Eingetragen werden dir dann 500 Kilo ungebremst und 750 Kilo gebremst. Stützlast hat die MVG 50 Kilo, das reicht für einen Doppelfahrradträger.
Ich selbst fahre den up! mit einem 750 Kilo Anhänger mit Plane+Spriegel, 2,50*1,60*1,30 und einen Thule Fahrradträger. Hab mal zwei Fotos angehängt ;-)