Das halte ich für eine ziemlich unsichere Behauptung. Eine Anzeige ersetzt noch nicht den geschriebenen Vertrag. Dies könnte im Zweifel zum Hauptvertrag berücksichtigt werden. Aber einen Vertragsbestandteil ist das nicht und würde ggf als Übermittlungsfehler ausgelegt.
Aber davon abgesehen, es muss sich doch nachvollziehen lassen was an dem Wagen gemacht wurde. Mit der Fahrzeugnummer kann das jeder BMW Händler. Selbst Vertragshändler nicht nur Niederlassungen.
Können sie nichts sehen wurde zumindest bei BMW nichts erledigt. Für ein Leasingfahrzeug eher ungewöhnlich.