Zitat:
@Tud3006 schrieb am 24. Oktober 2017 um 18:01:14 Uhr:
Und "stark unterschritten" ist Auslegungssache. Damit arbeitet der TÜV nicht, sondern mit Zahlen. Und im Falle von BMW hält er sich an die Herstellervorgaben.
Diese sind:
1. Mindestmaß für neue Bremsbeläge (MIN TH, eingeprägt am Scheibentopf): = Nennmaß - 1,6 mm
2. Mindestmaß für Erneuerung der Scheibe (dieses ist TÜV relevant): = Nennmaß - 2,4 mm
Bei Mindestmaß Nr. 2 ist eben bei einer TÜV-Prüfung die Scheibe unabhängig vom Zustand der Beläge zu wechseln, und auch nicht früher.
Gruß
Tud
Diese Aussage stimmt (schon lange) nicht mehr. BMW Vorgabe ist, dass die Bremsscheiben beim Erreichen des Mindestmaßes zu erneuern sind.
Im Klartext : Beläge runter und Scheiben auf Mindestmaß = Beläge und Scheiben neu.