Zitat:
@Jan0579 schrieb am 5. August 2025 um 07:58:09 Uhr:
Eine Liste wäre auf jeden Fall interessant. Danke schon mal!
Gerne. Hier nochmal die wesentlichen Informationen vorab. Alle Angaben sind ohne Gewähr:
Der Rabatt-Schutz schützt im Schadenfall davor (in der Regel 1 Schaden pro Jahr), dass im darauffolgenden Jahr eine Rückstufung in der Schadenfreiheit Haftpflicht- oder Vollkaskoversicherung (je nach Schadenart) wegen eingetretenem Schaden erfolgt.
Kommt der Rabatt-Schutz zum Tragen, wird nicht zurückgestuft. Allerdings wird dann bei der Versicherungsgesellschaft und anderen Versicherungsgesellschaften ab Zeitpunkt des Schadens differenziert:
Beibehaltener Schadenfreiheitsrabatt durch Schaden + Rabatt-Schutz = Sondereinstufung
Schadenfreiheitsrabatt, der ohne Rabatt-Schutz Gültigkeit hätte (Rückstufung) = realer Schadenfreiheitsrabatt
Bei Versicherungswechsel wird üblicherweise nur der reale Schadenfreiheitsrabatt übertragen. Auf folgender Basis ist eine Übertragung der "Sondereinstufung" durch Rabatt-Schutz möglich:
Der Rabatt-Schutz wird bei den genannten Gesellschaften erneut vereinbart.
Vorige Rücksprache mit Gesellschaft halten! Idealerweise holt ihr durch den Berater eures Vertrauens vorher eine kurze schriftliche Bestätigung der Gesellschaft zur Übernahme ein.
Ihr reicht nach Annahme des Vertrages die Beitragsrechnung der Vorversicherung ein: Nachweis über Existenz des Rabatt-Schutzes.
Vorsicht bei mehreren Schadenereignissen pro Kalenderjahr. Die Versicherungsbedingungen unterscheiden sich. Dann in jedem Fall Abstimmung vorher und prüfen lassen.
Hier die Liste der Gesellschaften, mit denen die Übertragung bei uns praktiziert wird und funktioniert:
Allianz
Alte Leipziger
AXA
Concordia (hier fehlt mein persönlicher Erfahrungswert)
HDI
Itzehoer
Sparkassen-Versicherung
VHV
Zurich
Bevor gefragt wird: zur HUK Coburg kann ich keine Aussage treffen, da die Gesellschaft nicht mit Maklern kooperiert.
Vielleicht helfen die Infos ja jemandem. Grüße