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LED H7 Nachrüstlampen

Sorry, was du schreibst ist ein ziemlicher quatsch! wegen solcher aussagen hält sich so ein mist über jahre. dasselbe mit der angeblichen winterreifenpflicht. bußgeld ja, versicherungsschutzverlust nur, wenn zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass der schaden oder unfall ohne veränderung oder fehlende winterreifen nicht eingetreten wäre...! Zitat: @Faltenbalg64 schrieb am 10. Oktober 2018 um 12:26:20 Uhr: Den Einbau einer LED-Lampe in eine Leuchte im Außenbereich würde ich nicht empfehlen, da dies zum Erlischen der ABE des Fahrzeuges führt. Solltest Du einen Unfall haben und dabei oder bei anderen Gelegenheiten festgestellt werden, daß auch nur eine LED-Lampe eingebaut wurde, kann es mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu kommen, daß Du die ganze Sore selbst bezahlen mußt. Mit dem Einbau der LED-Lampe erlischt nämlich nicht nur die ABE, sondern Du verlierst auch noch den gesamten Versicherungsschutz. Ich habe mich eingehend mit der LED-Problematik schlau gemacht, weil ich auch meinen Kleinen auf LED umrüsten wollte. Aber die Vorteile durch die LED sind zu gering, daß ich meinen Versicherungsschutz verlieren möchte und noch wegen Fahren ohne Zulassung verknackt werden würde. Es lohnt sich wirklich nicht die LED umzurüsten. Es sei denn, Du bekommst eine komplette Leuchte, die mit LED ausgerüstet ist und das E-Zeichen und damit die Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr hat. Die Leuchten an den Kfz sind für Glühwendellampen projektiert und so auch zugelassen. Bei dem Einsatz von LED ist nicht gewährleistet, daß die Werte der Leuchten für die sie mit den Glühwendellampen zugelassen sind, im Betrieb mit den LED-Lampen eingehalten werden. Also Leuchte mit LED komplett zugelassen ist in Ordnung, Leuchte für Glühwendellampen mit LED ist nicht in Ordnung. Ich hoffe, daß ich Dir Deine Idee ausreden konnte. Dein Gegenverkehr wird es Dir danken!