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so wurde es veröffentlicht: Amtsgericht München - Insolvenzgericht - Infanteriestraße 5, 80325 München Telefon: 089/5597-06 , Fax: 089/5597-2777 Bankverbindung: Gerichtskasse München, Kto.: 3024919, (BLZ 700 500 00) Geschäftsnummer: 1506 IN 254/13 (Bitte immer angeben) München, 28.1.2013 Beschluss In dem Verfahren über den eigenen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens der A.U.F. GmbH, Rudolf-Diesel-Ring 4, 82256 Fürstenfeldbruck gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Andreas Musmann Geschäftsführerin Ulrike Schäffer-Musmann - Schuldnerin - 1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Ver¬- änderungen wird gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 28.01.2013 um 15:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner, Leonrodstr. 69, 80636 München, Telefon: 089/30905098-0, Fax: 089/30905098-10 2. Es wird gemäß § 21 Abs. 1, 2 Nr. 2 InsO angeordnet, daß Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustim¬- mung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Ge¬- schäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachfor¬- schungen anzustellen. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspa¬- piere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, § 22 Abs. 3 InsO. Die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters werden gemäß § 22 Abs. 2 InsO wie folgt bestimmt: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen und Ausßenstände auf ein von ihm zu errichtendes Anderkonto einzuziehen. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insol¬- venzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt der