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Amtsgericht München
- Insolvenzgericht -
Infanteriestraße 5, 80325 München
Telefon: 089/5597-06 , Fax: 089/5597-2777
Bankverbindung: Gerichtskasse München, Kto.: 3024919, (BLZ
700 500 00)
Geschäftsnummer: 1506 IN 254/13
(Bitte immer angeben)
München, 28.1.2013
Beschluss
In dem Verfahren über den eigenen Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens der
A.U.F. GmbH, Rudolf-Diesel-Ring 4, 82256 Fürstenfeldbruck
gesetzlich vertreten durch
Geschäftsführer Andreas Musmann
Geschäftsführerin Ulrike Schäffer-Musmann
- Schuldnerin -
1. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Ver¬-
änderungen wird gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 28.01.2013
um 15:00 Uhr
vorläufige Insolvenzverwaltung
angeordnet.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Lehner, Leonrodstr. 69, 80636
München, Telefon: 089/30905098-0, Fax: 089/30905098-10
2. Es wird gemäß § 21 Abs. 1, 2 Nr. 2 InsO
angeordnet, daß Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustim¬-
mung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Ge¬-
schäftsräume der Schuldnerin zu betreten und dort Nachfor¬-
schungen anzustellen. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen
Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspa¬-
piere zu gestatten und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu
erteilen, § 22 Abs. 3 InsO.
Die Pflichten des vorläufigen Insolvenzverwalters werden
gemäß § 22 Abs. 2 InsO wie folgt bestimmt:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das
Vermögen zu sichern und zu erhalten.
Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen
in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen und
Ausßenstände auf ein von ihm zu errichtendes Anderkonto
einzuziehen.
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insol¬-
venzverwalter leisten, es sei denn, dieser stimmt der