Zitat:
@berlin-paul schrieb am 18. August 2025 um 15:46:55 Uhr:
So entspricht das Auto dann aber nicht mehr seiner BE und eine HU könnte zum Problem werden.
HU Prüfer schaut aber nur auf blinkende oder aufleuchtende rote oder gelbe Lampen....
Bislang ist es so: Ich starte den Motor, indem ich den abgebrochenen Klappschlüssel zusammen mit dem Zweitschlüssel ans Zündschloß´halte, und der Motor springt an.
Sobald ich dann nach dem Start den Klappschlüssel wieder wegnehme, fängt eine orange Lampe mit einem Schlüsselsymbol an zu blinken, aber das Auto fährt....
Mit einer Deaktivierung der Wegfahrsperre müßte dann aber auch diese blinkende Schlüssel-Lampe erst gar nicht aufleuchten
Also, wie soll der TÜV das denn merken?