du bekommst den wolf stets problemlos durch den tüv als lkw - das entscheidende ist das finanzamt- dazu sind die kriterien allerdings auch festgelegt- ladungsbeförderungsfläche muss grösser sein als personenbeförderungsfläche. das geht bei dem wolf, wen du deinen ladungsverschiebeschutz etwas weiter vorne einbaust(also an dem ersten schraubenpaar auf jeder seite an der befestigung des überrollbügels) das heißt nicht in der endstellung des fahrersitzes....-dann ist die ladefläche definitiv grösser als die personenbeförderungsfläche.......-wenn dann das finanzamt weiterrumjammert wegen der fenster- was in einem lkw-plane&spriegel ohnehin kein thema ist, könnt ihr ja diese´menschen ja darauf hinweisen,dass ihr beim rechtsabbiegen an der ampel ja mal problemlos mal ein Kind übersehen könntet und das Fenster ja nuir ein beitrag zur sicherheit darstellt....( meistens sind die finanzamtgurken ja weiblich und haben Kinder.... das verstehen sie dann ja auch---siehe diskussion totpunktspiegel -lkw usw...) es ist definitiv kein problem einen wolf als lkw zuzulassen-man muß nur wissen wie....
bezüglich der versicherungsart empfehle ich meinen kunden immer die versicherungsart"Lieferwagen unter einer tonne nutzlast"-dann seid ihr wieder auf golf niveau incl. versicherungsprozenten......-fragt einfach euren versicherungshenkel des geringsten Mißtrauens... Gruß Matze <meyer aus nürnberg