Zitat:
Genau. Ich verzichte nicht auf den Tausch. Wozu auch…VW will ihn ja bezahlen…
Das wird so nicht funktionieren! Nach jeglichen Arbeiten an der Gasanlage muss(!) eine Gasanlagenprüfung (GAP) gemacht werden. Diese wird das Fahrzeug wegen defektem GDR nicht bestehen. Danach gibt es nur 2 Möglichkeiten: Reparatur in der VW-Werkstatt, in der das Auto zu diesem Zeitpunkt steht oder Zwangsstillegung.