Danke für deine Antwort.
Du hast Recht: Ich hätte X ja auch gerne die Reparatur machen lassen, aber X ist weiter weg und Y hatte den Mangel bei der Inspektion ja festgestellt. Somit war das eine ungünstige Situation.
Ich weiß leider nicht wie ich diesen Beweis erbringen soll. (Beweislastumkehr) Außer vielleicht, dass das ein bekannter Mangel ist.
Warum allerdings 600 Euro wo eine ganz neue verbesserte Ventildeckelhaube TN 03L 103 469 R ja nur 160 kosten würde??
Bei mir wurde nur die alte TN 03L 103 469 H abgedichtet, aber drin gelassen.