Zitat:
@RobRob12 schrieb am 16. Juni 2021 um 00:07:26 Uhr:
Der Radfahrer war ca. 10-12m von der Einmündung entfernt weshalb ich eine Behinderung des Radfahrers ausgeschlossen habe und zügig abgebogen bin.
Wie wird die Frage in der Fahrschule beantwortet, wenn ein Radfahrer, der Vorrang hat, in einer Entfernung im näheren Sichtbereich des PKW-Fahrers, angefahren kommt. Oder ein PKW, oder ein LKW, oder ...
Wer muss dann auf wen warten?
Daher ist doch die Sachlage klar. Warum wird das von vielen so beurteilt, als sei es zwar ärgerlich für den Radfahrer oder den PKW-Fahrer oder den ... aber ...
Vorfahrtsregeln gibt es aus gutem Grund!
Was macht ein Fußgänger, wenn 25m entfernt ein Auto angefahren kommt, mit etwa 50km/h? - Über die Straße gehen, weil ja eine Gefährdung des PKW nahezu ausgeschlossen ist? Und außerdem hat der PKW ja 4 Räder mit denen er gut bremsen kann? - Hallo?
15km/h = 4,1m/s
20km/h = 5,5m/s
25km/h = 6.9m/s
39km/h = 10,8m/s
Pedelecs fahren locker, wenn es etwas bergab geht und der Fahrer zügig tritt, 30km/h. Rennradler fahren an derselben Stelle locker 40 bis 50km/h, wenn sie ambitioniert sind. Ein normales Rad dürfte bergab genau so schnell wie ein Pedelec sein. Ein S-Pedelec fährt 45km/h.
Vorfahrt genommen + Gefährdung und/oder Nötigung, so würde ich das bezeichnen.
70 € 1 Punkt, Je nach Tatbegehung Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren gemäß § 315c StGB