Zitat:
@verzoecherer schrieb am 11. Juli 2016 um 07:54:40 Uhr:
Garantie kann der Händler zwar ausschließen, nicht aber die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung von 1 Jahr bei Kauf von einem Händler ! ! !
Garantie und Gewährleistung ist das Gleiche und war vertraglich ausgeschlossen. Was Du meinst ist die gesetzliche Mängelhaftung für den Zeitraum von einem Jahr.
Ich war letzten Freitag beim Händler in der Werkstatt, der Meister hat die Fehler ausgelesen und einen neuen Nockenwellensensor eingebaut. Das hat mich lediglich ne 1/2 Stunde Zeit gekostet, bezahlen musste ich nix.
Seitdem ist die Fehlermeldung weg und der Kleine schnurrt wie ne Katze ;-)
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'R56 - Cooper - Tank-Leck-Diagnose-Pumpe - Fehler?' überführt.]