Zitat:
@vinkrath schrieb am 28. August 2025 um 09:29:49 Uhr:
Via Forscan kann man die EU-seitig inzwischen für Neufahrzeuge verbotene Geschwindigkeitstolleranzseinstellung wieder aktivieren. Hierdurch kann man auch bei aktivem int. Geschwindigkeitsbegrenzer sowohl nach oben als auch nach unten eine Abweichung vorgeben.
Beispiel: 130 sind erlaubt, Du stellt -40 Km/h ein, so fährt er nur 90.
Danke, aber wenn nur 110 erlaubt sind, fährt er dann nur 70?