Zitat:
@Holgernilsson schrieb am 8. November 2021 um 14:38:25 Uhr:
Ich würde überhaupt nicht reagieren. Du hast das Auto als Privatmann unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft. Also gibt es keine Veranlassung für Dich, für irgendwas einzustehen. Auch nicht bezüglich des 2. Schlüssels. Bei dem ist im Zweifel nur die Batterie leer.
Die Hälfte von welchem Betrag sollst Du übernehmen?
Von der Reparatur der besagten Fehler oder das Auto zurücknehmen.