Ich habe das mal in einem Aufsatz gelesen Zitat "2.4. Kfz-Zulassungsvorschriften
Die Zulassungsvorschriften für Kraftfahrzeuge und Anhänger
finden sich in der Fahrzeugverordnung (Wegenverkeersreglement/
WVR).
2.4.1. Anhängersicherung
Da es sich bei diesen Sicherungen um Vorrichtungen handelt,
die dem Zulassungsrecht unterliegen, dürfen sie nicht ohne
weiteres für im Ausland (hier: in Deutschland) zugelassene
Fahrzeuge verlangt werden. Die Niederlande haben nämlich
das Wiener Straßenverkehrsübereinkommen von 1968 ebenso
ratifiziert wie Deutschland, so dass deutsche Kfz-Halter und
Fahrer sich grundsätzlich darauf berufen können, dass sie sich
bei vorübergehenden Auslandsfahrten nicht nach ausländischen
(hier: holländischen) Zulassungsbestimmungen richten
müssen." Zitatende Quelle Rechtsanwalt Hermann Neidhart, Neuried/München
Für die SVR Zeitschrift für die Praxis des Verkehrsjuristen.
Also brauche ich keine Öse, da mein Auto in D das für eine Zulassung nicht braucht.
Wie versteht Ihr das? Ich habe z. B. noch keinen Holländer mit Umweltplakette für Umweltzonen unserer Großstädte gesehen
Grüße Andreas