Hallo Zusammen, habe den ADAC kontaktiert und u.a. um Stellungnahme zum Händlerschreiben gebeten.
Hier der signifikante Auszug aus der Antwort der ADAC Juristen:
"In der Tat ist eine einseitige Ändeurng der Garantiebedingungen so nicht zulässig. Sollten sich die Garantiebedingungen also tatsächlich zu Ihren Ungunsten geändert haben, so müssten Sie das nicht akzeptieren. Allerdings lässt sich aus dem Schreiben nicht definitiv klären, ob hier tatsächlich die Garantiebestimmungen gemeint sind oder nicht doch vielmehr die Regelungen zur Kulanzgewährung. Diese haben mit der Garantie allenfalls am Rande zu tun. Sollte es in diesem Brereich Probleme geben, dann sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen. Momentan besteht nach unserer Meinung jedoch kein weiterer Handlungsbedarf. Denn ein Schweigen auf das Schreiben, was Sie erhalten haben, kann nicht als Zustimmung gewertet werden."
Demnach ist jeder Einzelfall zu betrachten und ggf. da die Änderung einseitig nach Vertragsschluß
(Kauf / Leasing ect.) erfolgte juristisch zu prüfen.