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Illegale Rennen als Straftat: Erste Autos beschlagnahmt - Die Berliner Polizei will auch Mietwagen einziehen

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Seit Oktober gelten illegale Straßenrennen als Straftat. Beschuldigte können Auto, Führerschein und Freiheit verlieren. Sogar Mietwagen will die Polizei Berlin einziehen.

Auf dem Berliner Tauentzien und dem Kurfürstendamm sind häufig illegale Autorennen zu beobachten gewesen. Die Polizei will nun für Abschreckung sorgen - und die strengeren Gesetze konsequent anwenden Auf dem Berliner Tauentzien und dem Kurfürstendamm sind häufig illegale Autorennen zu beobachten gewesen. Die Polizei will nun für Abschreckung sorgen - und die strengeren Gesetze konsequent anwenden Quelle: dpa/Picture Alliance

Berlin – Illegale Straßenrennen standen im Zentrum einer Verschärfung des Strafrechts, die der Bundesrat im September beschlossen hat. Wer an ihnen teilnimmt, begeht nun eine Straftat. Seit Kurzem gelten die neuen Gesetze: Die Täter können zu Gefängnisstrafen verurteilt und die Autos eingezogen werden. Auch dann, wenn es nicht zum Unfall kommt. Die gleichen Strafen drohen, wenn jemand allein „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ rast.

Die Polizei Berlin will die neue Rechtslage nun ausschöpfen und so für Abschreckung sorgen. In der vergangenen Woche kam es in Berlin zu mehreren solcher Rennen. Dabei verunfallten zwei Teilnehmer in einem gemieteten Mercedes CLA 180 und einem gestohlenen BMW 118d. Auf dem Kurfürstendamm beendete die Polizei ein Rennen zwischen einem Audi RS5 und einem Lamborghini und zog beide Autos ein. In der folgenden Nacht stellte die Polizei in Schöneberg einen Jaguar F-Type und einen Mercedes-AMG sicher. Mit beiden Autos wurde ebenfalls ein Straßenrennen abgehalten.

Autos verbleiben im "Staatseigentum"

Die Berliner Polizei will Präzedenzfälle schaffen und hart gegen die jungen Fahrer vorgehen. „Die Autofahrer waren wohl ziemlich überrascht, als plötzlich ihre Autos weg waren“ zitiert die Berliner Tageszeitung „Der Tagesspiegel“ einen Polizisten. Die Autos gibt es nicht zurück: Ein Richter habe die Beschlagnahme der vier Sportwagen bestätigt, teilte die Polizei gestern in Berlin mit.

Die Autos werden „zum Wohle der Allgemeinheit in Staatseigentum verbleiben mit dem Ziel der Einziehung“, wie ein Polizeisprecher zitiert wird. Später werden sie voraussichtlich versteigert. Ein teurer Spaß für die Besitzer der kostspieligen Fahrzeuge.

Dass dies in Deutschland möglich ist, ist der genannten Ergänzung im Strafgesetzbuch geschuldet, die erst im Oktober in Kraft trat. Die hat es in sich: Neben dem Auto sind die betroffenen Autofahrer auch den Führerschein los. Denn es wird davon ausgegangen, dass Teilnehmer an illegalen Rennen „in der Regel ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen“ sind.

Was passiert, wenn im Mietwagen gerast wird?

Für die neuen Regeln gibt es noch keine Präzedenzfälle, Gerichte werden damit noch viel zu tun haben. Die Polizei Berlin versucht also aktuell, Tatsachen zu schaffen, wie das neue Gesetz angewendet werden könnte. Ein umstrittener Punkt: Was passiert, wenn das Auto nicht dem Fahrer gehört?

In Berlin ist das der Fall. Zwei Mercedes, die die Polizei beschlagnahmt hat, gehören zur Flotte von Daimlers Carsharing-Tochter Car2Go. Bei einem weiteren beschlagnahmten Wagen, einem Audi mit mehr als 600 PS, handelt es sich um einen Mietwagen. Die Polizei will auch diese Autos einziehen. Der Audi gelte als Tatmittel einer Straftat, sagte die Polizei dem „Tagesspiegel“.

Die meist jüngeren Fahrer, der Raser in dem Audi war 24 Jahre alt, haben dann ein weiteres ernsthaftes Problem. Denn sie sind haftbar gegenüber den Vermietungen, deren Autos gegebenenfalls einkassiert werden. Die Autovermietung müsse dann als Eigentümer des Fahrzeugs Rechtsmittel einlegen, erläutert der Berliner Verkehrsrechtler Gregor Samimi auf Nachfrage von MOTOR-TALK.

Halter müssen Beschwerde einlegen

Die Frage sei, ob die Beschlagnahme zulässig und verhältnismäßig sei. Dies müsse der Amtsrichter im Einzelfall entscheiden. "Zwischen der Einziehung des Fahrzeugs und der Hauptverhandlung in der Strafsache gegen den Fahrer können 4-6 Monate liegen", erläutert der Verkehrsanwalt.

Auch wenn Autovermieter ihr Fahrzeug irgendwann wiederbekommen - es entsteht ihnen beträchtlicher Schaden, wenn nicht aufgrund einer Beschwerde eine frühere Herausgabe des Autos angeordnet wird. Ob die Polizei vor Gericht damit durchkommt, Eigentum von Autovermietungen und Carsharing-Unternehmen dauerhaft einzuziehen?

Die Berliner Behörde will es darauf ankommen lassen. Gregor Samimi glaubt, dass die Gerichte in so einem Fall eher zugunsten der Eigentümer entscheiden: "Gerade wenn das Rennen folgenlos geblieben ist, steht die Verhältnismäßigkeit in Frage", glaubt der Anwalt.

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Avatar von bjoernmg
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