"Erstmalig überlassen" bezieht sich auf den konkreten PKW und nicht auf den PKW und(!) die jeweilige Person, richtig?
Wenn ein Firmenwagen bereits jemandem vor dem 1.7.2025 überlassen wurde, kann der gleiche PKW nur zu dem gleichen Versteuerungsatz (0,5%) jemand anderem überlassen werden,. Auch nach dem 1.7.2025, richtig?
Sonst könnten ja alle Mitarbeiter den Firmenwagen für einen Monat tauschen um dann von der günstigeren Versteuerung zu profitieren.