Moin,
bei uns hat das Fuhrparkmanagement auch darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug erst nach dem 30.06.2025 zugelassen werden darf. Ich kann mir vorstellen, dass das auch je nach zuständigem Finanzamt oder zuständigem Wirtschaftsprüfer anders ausgelegt wird?
Evtl. ist die Auslegung ja so, dass gesagt wird, dass die Anschaffung im Unternehmen relevant ist, ob das Wirtschaftsgut überhaupt unter die neuen Grenzen fällt. Sprich Fahrzeug vor dem 01.07. zugelassen -> Es gelten die alten Regelungen. Und zwar alle. Grund: Damit ist die Anschaffung des Wirtschaftsgutes erfolgt und der Eigentümer/Leasingnehmer kann darüber verfügen.
Ist nur ein Versucht mir dieses Wirrwarr zu erklären.
Glückauf
Ocitcoll