Hallo, ich habe ca. 40 % der Kaufsumme zurück erhalten. Diese EInigung haben wir in einem Gütetermin verhandelt.
Für mich war dies dann in Ordnung, da ich das WOhnmobil dann Kostenneutral an einen Bastler mit Hinweis auf alle Schäden verkaufen konnte.
Laut Richter war das Übermalen schon sehr eindeutig. Jedoch kann dies eben nur durch Lackproben im Labor nachgewiesen werden. Ich wollte dann nur meine Ruhe, so eine Anwaltsping-Pong geht schon sehr an die Nerven.