Ja, der Wagen ist vom Händler. Meiner Auffassung nach müsste die Gewährleistung deswegen schon greifen, weil der Händler innerhalb der ersten 6 Monate in der Beweispflicht ist, dass der Fehler nicht vorher schon bestanden hat.
Laut meiner Werkstatt, die den Wagen sich angeschaut hat, gibt es auch Spuren dafür, dass der Schaden nicht erst seit gestern da ist. Lediglich die Geräusche kamen später dazu.
Ich werde am Montag sowieso den Händler diesbezüglich kontaktieren und wenn er sich quer stellt, wird es sowieso nur den Rechtsweg an dieser Stelle geben.