Zitat:
@RalfausBonn schrieb am 25. Februar 2023 um 16:55:12 Uhr:
Hier wird ja, wie in den meisten Foren, teilweise ziemlicher Müll geschrieben.
Nochmal: auf keinen Fall (!!) selbst dort melden, auf keinen Fall, wie hier jemand schrieb, "die Behörde anrufen", sondern einfach abwarten.
Und selbstverständlich gibt es auch, im Gegensatz zu dem, was hier geschrieben wurde, keine Unterschiede hinsichtlich der Verjährung.
Wir sind ja nicht im Kongo.
Oder in Österreich.
Verjährt ist verjährt.
Da immer noch nicht ganz klar ist, was wann war ("das war im September..."😉: mit dem Versand des Anhörungsbogens wurde die Verjährung unterbrochen und begann erneut. Wenn "DAS" also im September war, kannst Du die ganze Angelegenheit ad acta legen. Definitiv!
Und unbesorgt nach D einreisen.
Wobei: warum eigentlich? In der Schweiz isses schöner.
Hahah danke für die Antwort.
Ich geh regelmässig nach D, woher soll ich sonst meine Spezi im Glas her hollen.