Zitat:
@WolfgangN-63 schrieb am 29. Dezember 2023 um 08:55:34 Uhr:
@hon-da15
Ist doch besser so als wenn er die Felgen nur hätte als Gartenschlauchhalter verwenden können.
Schließlich können wir davon ausgehen, dass es sich bei den Felgen um Fakes gehandelt hat, wenn nicht einmal vom Rechtsnachfolger des Herstellers ein zur Felge passendes Gutachten beschafft werden konnte und dieses Gutachten auch nicht beim TÜV über die KBA-DB zu beschaffen war.
Richtig, bevor ich mir die Felgen besorge, wollte ich sichergehen, dass diese überhaupt ein Gutachten hatten.
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 29. Dezember 2023 um 10:42:35 Uhr:
Was ich nicht verstanden habe ist:
Wie kann ein Gutachten, welches den Anbaufall des TE nicht enthält, dem TE dienlich sein?
Ich unterstelle, dass sein Fahrzeug jünger als 20 Jahre ist.
RH hatte meines Erachtens nach "um dem Auftrag gerecht zu werden" mir einfach irgendein Gutachten zugeschickt, welches meiner Beschreibung nach am besten passte, statt mich erstmal darüber zu informieren und ggf. den Auftrag zu widerrufen.
Das Teilegutachten wäre natürlich von Vorteil gewesen, hätte ich nicht mir davor einen Satz Borbet Felgen besorgt, für die ich dann ein passendes Gutachten habe.