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An M8 Fahrer mit Driving Assistant Professional: fehlen Spurwechselassistent & Assisted Driving Plus

Die Sachlage ist klar und über die ECE R79 geregelt. Soweit ich weiß gilt seit 1. April 2021 die verschärfte Version der Regelung, und die Hersteller müssen die dann nicht mehr ausreichend genügenden Funktionen in den betreffenden Fahrzeugen abschalten bzw. herauscodieren. Was hat sich in der Regelung ab 2021 geändert? Hersteller müssen seitdem detailliert ausweisen, unter welchen Bedingungen (z. B. Geschwindigkeit, Umwelt, Funktionen) die Spurwechselassistenz funktioniert und wie sie vom Fahrer übersteuerbar ist. Werden diese Vorgaben nicht erfüllt – z. B. weil das System Spurwechsel automatisch oder ohne definierte Fahrerinteraktion initiiert oder technisch nicht ausreichend erfüllen kann – erhält das Fahrzeug keine Typgenehmigung. Die Regelung ECE R79 fordert z.B.: nur blinker-initiierte Spurwechsel innerhalb eines 3–5‑Sekunden‑Fensters Begrenzung der Gesamtmanöverzeit auf max. 5 Sekunden Nachweis, dass der Fahrer jederzeit durch Lenkradintervention oder Abschalten eingreifen kann, und zwar mit einer Übersteuerkraft ≤ 50 N Sicherstellung der jederzeitigen Übersteuerbarkeit durch den Fahrer. Fahrzeuge, die diese Anforderungen nicht strikt erfüllten, erhalten keine Typgenehmigung, sofern der Assistent aktiv bleibt. Konsequenz: Solche Funktionen müssen deaktiviert („dekodiert“) werden, um die Typzulassung zu erhalten. Wenn jedoch das Fahrzeug die neue Regelung einhalten kann gibt es eine Freigabe, siehe z.B. BMW 5 ab 2023 mit aktivem Spurwechselassistenten. Leider kenne ich das System im 8er nicht exakt im Detail, daher kann ich nicht nachvollziehen was genau der Grund war warum es dekodiert werden musste. Aber irgend ein kritischer Stolperstein existiert, und der ist offenbar nicht so leicht über Nachrüstung etc. kompensierbar, sonst hätte das BMW vermutlich gemacht. Beim Wissen um den Grund könnte man dann auch abschätzen welches Risiko man bei der Nutzung des rückcodierten Systems eingeht. Abgesehen vom Erlöschen der Betriebserlaubnis bliebe es ja aus technischer Sicht interessant. Ob es für einen selbst oder die anderen Verkehrsteilnehmer kritisch wird kann ich somit nur unzureichend einschätzen.