@Mabi2
wenn Du wandelnmöchtest wird es nicht ohne Anwalt und vermutlich nicht ohne Prozess gehen.
Da hängt es neben Deinem Anwalt auch vom gerichtlich bestllten Sachverständigen ab.
Was dann stand der Technik ist legt nicht VW fest.
Wichtig ist natürlich auch die Fehler gut zu Dokumnentieren, das heißt Zeiltiches auftreten, Bilder Filmaufnahmen ect ect.
Eventuell beweg sich auch schon was wennder Anwalt eine freundlihes Schreiben mit Fristsetzung zu Problmebeseitigung an VW oder Autohaus sendet. Kann man natürlich auch selber verfassen, jedoch geschiet oft aufeinal etwas wenn die gegenpartei begreift das man es ernst meint.