Naja an sich ist das ganz einfach. Ein Vertrag ist nichtig wenn nicht alle Vertragsbedingungen erfüllt sind. Nichtig heißt nicht anfechtbar, sondern quasi nicht zu Stande gekommen (hat nie existiert). Im Kaufvertrag steht: Ein Jahr Garantie. Die Garantie möchte ich schriftlich mit Bedingungen vorgelegt bekommen, am besten noch mit Preis. Passiert das nicht, Geld zurück und kein Auto.
Ein Bekannter, gelernter Autohändler, meinte soeben zu mir, dass die Garantie erst mit Zulassung abgeschlossen wird. (eingetragenes Nummernschild, neuer Halter,...) Daher gedulde ich mich noch etwas, bzw. werde morgen anrufen und mal nachhaken.