Zitat:
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Als kleines Goodie für die Unannehmlichkeiten wird im Übrigen mitgeteilt, dass eine Garantieverlängerung gewährt wird, die "insbesondere alle Schäden abdeckt, die durch einen Bruch von Motor oder Ölwanne verursacht wurden" und die bis zu einer Laufleistung von 240.000 km bzw. 10 Jahren ab ursprünglichem (Neuwagen-)Garantiebeginn gelten soll.
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Wir haben bei unserem S-Max keine Garantieverlängerung abgeschlossen. Heißt das jetzt, dass wir nun durch diesen Rückruf doch eine bekommen? Oder bezieht sich das *insbesondere* nur auf den möglichen Bruch? Ich finde das sehr unklar formuliert ...