Zitat:
@Exraucher schrieb am 12. Juli 2025 um 22:44:32 Uhr:
Letze Woche habe ich Auspufftöpfe an meiner BMW eingetragen bekommen und der Prüfer meinte ob der Satz da nun steht oder nicht sei völlig egal.
Der Satz ist völlig egal, wenn in der BE keine Reifenbindung enthalten ist! Dann geht er ins Leere.
Ist da aber eine Reifenbindung vorhanden, ist der Satz nicht egal! Nach neuem Recht dürfen nur noch die Reifen gefahren werden, die dort angegeben sind oder die Reifen, die nachträglich eingetragen wurden.
Darum: Ist der Satz erst gar nicht vorhanden, gibt es auch keine Verwirrung 😉.
Dann kommt das dabei raus, was der TE erlebt hat: Es wird einem die HU oder die Plakette verweigert.