nur mal so -zum besseren Verständnis:
wenn ein Händler ein Fahrzeug verkauft mit dem Zusatz "im Kundenauftrag" ist dieser Händler erst mal aus jeglicher Haftung/Gewährleistung raus.
Gewährleistungen sind gestzl. vorgeschriebene Haftungen, die ein gewerblicher Händler auf jeden Fall erbringen muss, wenn er nicht "im Auftrag (von Irgendjemanden)" verkauft.
Hierfür kann er kein Geld verlangen.
Von Garantie wollen wir gar nicht reden.
"Im Kundenauftrag" heisst: der Händler gibt - ohne irgendeine Prüfung -die Informationen weiter, die der Verkäufer ihm (dem Händler) angegeben hat.
Und der Händler kann im Zweifelsfall immer sagen: "der VK hat mir das so gesagt".
Und der letzte Eigentümer sagt: "nein, das habe ich nicht so gesagt".
Jetzt hat der Käufer (also DU -) das Problem, zu beweisen, wer welche Eigenschaften in Bezug auf das Fahrzeug "zugesichert" hat. Ausschlaggebend sind immer die Angaben des letzten Eigentümers (bei "im Kundenauftrag"😉.
Soll heissen: bei einem Kauf von Fahrzeugen, die "im Kundenauftrag" oder "im Auftrag meines Freundes" oder "im Auftrag meines Vaters" ist der Käufer immer der "A..." -weil ohne Nachweis irgendwelcher zugesicherten Eigenschaften des letzten Halters.
Der Händler ist auf jeden Fall "raus".
Garantie wäre - ja nach deren "Bedingungen" - eine zu bezahlende Leistung. Bei über 200tkm kommt es aber sicher darauf an, um welches Fahrzeug (Bugatti?Mercedes? oder FIAT?? - evtl. Oldtimer??) es sich handelt.
Lieber mit Sachverständigem losgehen und evtl. vorher wirklich mal informieren, was Kaufverträge sind und welche Grundlagen hier gelten.
Viel Glück!