Doch in meinem Falle ist beim Leasing die Bank der Eigentümer und ich nur der Besitzer. Somit muss ich Änderungen die Eingetragen werden müssen, erst mit dem Eigentümer abklären. Wenn es dafür schon eine ABE / Freigabe seitens BMW gäbe widderrum nicht. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hilft ja nur beim Gutachten.