Nachfrage bei VW bezügliche meines Tiguan:
Die Gestaltung der Rueckleuchten obliegt unserer Designabteilung. Sie entscheidet fuer jedes Modell, wie die gesetzlich
vorgeschriebenen Leuchten in das Fahrzeugdesign eingebunden werden. Die Entscheidung ueber die Anzahl der Rueckfahrscheinwerfer
wurde einerseits Funktionen wie Schlusslicht, Bremslicht und Blinklicht, andererseits dem Ziel eines harmonischen
Gesamtkonzeptes untergeordnet.
Uns ist durchaus bewusst, dass mit einem Rueckfahrscheinwerfer die Lichtausbeute geringer ausfaellt. Diese Anordnung ist aber
vom TUeV genehmigt, und die Ausleuchtung entspricht der StVZO.
Bei den aktuellen Modellen wird es bezueglich einer zweiten Rueckfahrleuchte keine Aenderung geben. Das bedeutet, dass auch
keine Moeglichkeit zur Umruestung besteht.