Zitat:@Volvoluder F31 schrieb am 28. November 2017 um 23:28:51 Uhr
Das VerwG Stuttgart ist die 1. gerichtliche Instanz, nicht mehr und nicht weniger.
Jetzt liegt die Sache beim BVerwG und da muss man erst mal abwarten, ob
2. das BVerwG die 1. Instanz überhaupt in den entscheidenden Punkten so bestätigt, dass der rechtliche Weg für Fahrverbote für < Euro 6 Diesel-PKW frei ist
Aber was ist wenn das BVerwG die Fahrverbote vom VerwG Stuttgart "nicht < Euro 6 Diesel-PKW" bestätigt?
Es gibt doch keinen Unterschied (das Meßgerät am Neckartor, direkt neben den fahrenden Autos, kann doch keinen Unterschied messen, ich kann mir dieses nicht vorstellen) wenn alle BMW F30 Euro5 in Stuttgart wie bisher dort fahren oder auf einmal nicht mehr. Warum kann man hierzu nirgendwo etwas lesen, das es bei BMW (Euro5) Automobilen definitiv nicht zu Fahrverboten kommen wird, weil diese nicht so umweltschädlich sind?