Zitat:
@tommy1181 schrieb am 4. Dezember 2016 um 00:51:14 Uhr:
Niemals nen Gutachter von der gegnerischen Versicherung akzeptieren. Du hast das Recht als geschädigter auf einen Gutachter deiner Wahl. Aber auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Den zahlt dann auch die Versicherung
Es stellt immer der den Gutachter, der die Zeche zahlt. So ist es, so war es, und so wird es auch bleiben, und das ist auch gut so. Natürlich kann sich der Geschädigte selbt um einen Gutachter bemühen. Den muss er dann aber auch erst mal selbst bezahlen sofern nicht mit der Versicherungso vereinbart
Zeiten vermeindlicher 'Gefälligkeitsgutachten' sind vorbei. Jeder Gutachter-Rechner spuckt nach Eingabe der betroffenen Baugruppen auf €Cent genau die gleichen Kosten aus. Für Grenzfällklärung (bei verbastelten Autos oder alten Schleudern: zBsp. Reparatur, Austausch, Teilelackierung) vertritt dein Anwalt deine Interessen Nebuchad.