Da freue ich mit doch einmal über die neue Batterieverordnung 2025 aus Brüssel, darin soll es heißen:
Austauschbarkeit von Batterien: Ab 2027 müssen Gerätebatterien vom Verbraucher selbst entnommen und ersetzt werden können. Für andere Batterietypen gelten ebenfalls strengere Austauschregeln.
Diese Vorschrift kommt leider wohl nur für neu auf den Markt kommende Produkte zum Tragen, sie geht aber endlich mal in die richtige Richtung.
Im Hinblick auf die hohen Kosten für den Austausch der kleinen Backup-Batterie sehe ich noch sorgfältiger auf den Ladezustand meiner Starterbatterie, wenn die schwächelt, sehe ich die Gefahr, dass die Backup-Batterie einspringen muss und ggf. dadurch auch noch vorzeitig ihren Dienst versagt.