Zitat:
@tamwiri schrieb am 11. Oktober 2019 um 22:14:19 Uhr:
Hallo,
Gegen das Fahrzeug gibt es absolut keine Einwände, sofern es deinen Anforderungen entspricht.
Allerdings wird es sich dabei auch um ein EU Fahrzeug mit Tageszulassung handeln.
Trotzdem absolut unproblematisch!
Damit können auch gleich die anderen Fragen beantwortet werden;
Der verkaufende Händler, egal ob im EU Ausland oder in DE, muss eine Übergabeinspektion durchführen und die Inbetriebnahme abstempeln, bzw. dokumentieren.
Damit beginnt die Garantielaufzeit!
Sobald das Fahrzeug in deinen Besitz ist, kannst du damit zu jedem autorisierten VW Händler/Werkstatt gehen und dort Service und Garantiearbeiten durchführen lassen.
Gut wenn du dein Fahrzeug dort dann registrieren lässt, damit du automatisch über Rückrufe oder Updates informiert wirst.
Der gezeigte Golf ist es jetzt geworden. Wir können ihn am kommenden Montag zugelassen abholen.
Laut dem Verkäufer sei es aber so, dass die Garantielaufzeit mit der EZ zu laufen beginne. Wir sind auch nicht erster, sondern zweiter Halter. Das Fahrzeug wurde wohl in Hannover beim Importeur erstmalig 06/2019 (kurz-)zugelassen (FS Fahrzeugservice Langenhagen) - übliches Prozedere? Gelaufen hat er aber tatsächlich erst 18km.
Zur Übergabeinspektion noch: Wo und wie wird die seitens des Händlers vermerkt?
Bei VW gibt es ja kein Papierheft mehr für die Inspektionen- / Services, sondern alles wird digital geführt. Kann man diese digitale "Akte" auch als "Endnutzer" einsehen?