https://...undesfinanzministerium.de/.../...l-Kfz-Arbeitnehmer.pdf?...
Musst Du dir aber unbedingt speichern oder drucken, die schreiben sind nur übergangsweise dort abgelegt.
Das mit der 0,002% Regelung findest Du unter Punkt 2.3 Randziffer 10, musst mal überprüfen, ob die Voraussetzungen für dich passen. Da besteuerst Du 0,002% des Listenpreises je Entfernungskilometer pro Fahrt an maximal 180 Tagen im Jahr.
Das relevante zum Nutzungsverbot findet sich unter Randziffern 16f.