Die 149 Euro scheinen Korrekt zu sein, Ich fahre seit Jahren berufsmässig in Holland und Arbeite auch da.
Artikel 68 regelt den Umgang mit dreifarbigen Ampeln, artikel 69 mit zweifarbigen Ampeln. Dann kommt es zur Argumentation was recht witzig ist.
Artikel 62 regelt dass man einem gebot folgen muss,
Artikel 68 regelt dass man bei grün zu fahren hat, also ein Gebot.
Artikel 92 regelt dass das übertreten von Artikel 62 strafbar ist.
Und das übertreten von Artikel 68 ist mit 140 Euro belegt, plus administrationskosten können 149 euro dabei gut rum kommen.
Oder anders gesagt ja ohne Panne an einer grünen Ampel stehen zu bleiben kostet dort geld.