Welche "Gefahr" solle denn nun von meinem ordnungsgemäß geparkten Auto ausgehen?
Zunächst ist das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß geparkt. Parken ist eine Fahrtunterbrechnung mit einem fahrbereiten Fahrzeug. Das Fahrzeug ist offensichtlich defekt, das reicht aus. Ansonsten kann der TE gerne gegenüber dem Ordnungsamt etwas anderes belegen.
Bei der "Gefahr für öffentliche Sicherheit und Ordnung" geht es nicht darum, ob Schäden (zum Beispiel durch ausgelaufende Flüssigkeiten) oder Unfälle direkt zu erwarten sind. Hier geht geht es um die sogenannten negative Vorbildfunktion. Wenn das Ordnungsamt von solchen defekten Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum erfährt und nicht reagiert, kommen häufig schnell viele Nachahmer auf ähnliche Ideen, so nach dem Motto: "Das stört ja offensichtlich niemanden."
Deshalb ist umparken auch keine Lösung.