Wo sollte das Problem sein?! Es steht definitiv so in der STVO. Dass du das natürlich nicht direkt 1 Meter hinter dem Vorausfahrenden machen darfst, sollte klar sein, denn dann erfüllt es natürlich den Straftatbestand der Nötigung. Ansonsten, wie Afis bereits schrieb, ist es völlig legitim und wird von mir vor allem Nachts auch gerne genutzt. Finde ich sinnvoller als zu Hupen, was ebenfalls Außerorts die Überholabsicht ankündigen darf!!!
Zitat:
@Rick_008 schrieb am 18. Juli 2017 um 08:56:38 Uhr:
Zitat:
@afis schrieb am 18. Juli 2017 um 00:06:52 Uhr:
Übrigens: Ich gehöre zu denen, die die Lichthupe benutzen und möchte hier mal darauf hinweisen, dass dies ein erlaubtes (StVO-konformes) und damit legitimes Mittel ist, um auf ein gewünschtes Überholen hinzuweisen!
Der ist gut, dass kannst Du dann dem Polizisten erklären das das keine Nötigung ist sondern ein legitimes Mittel 🙂 und bitte poste dann die Antwort. Ist das nicht eher so das es für Landstraßen gilt und dem Überholenden ein Signal gesendet wird, jetzt überhole ich? Ich glaube Hupen ist auch erlaubt. Aber auf der Autobahn überholst Du ja nicht, sonder benutzt das Recht des Stärkeren, "Hau ab, jetzt komm ich" und tust es Kund mit Blinker und Lichthupe. Ihr seid ja auf der gleichen Spur und eine Überholspur gibt es ganz links nicht mehr. Aber vor Gericht kannste im Fall der Fälle kannst Du es ja glaubhaft machen. Verstehe mich nicht falsch, ich hasse es ebenfalls wenn Leute links die Spur blockieren, aber wenn 10 Autos in einer Kolonne links fahren, macht es ja wenig Sinn, einen nach dem anderen wegzudrängeln.
Und jeden mit Lichthupe zu begrüßen ist ja auch nicht die feine Art. Da werden alle BMW Fahrer gleich wieder in die Agro-Schublade geschoben.