Ein ein Abmahnen mit und somit Rücktritt sind auch jederzeit nach den 6 Wochen möglich...
Da der Händler aber erst mit deiner Mahnung in Lieferverzug kommt kann man erst ab diesem Zeitpunkt Schadenersatzt geltend machen, sollte jemand sowas mit Anwalt einleiten wollen. Welche Chancen das hat weiß ich aber nicht.
Zitat:
@cueppi schrieb am 13. Juni 2022 um 09:12:38 Uhr:
@Tarantel_Joe:
Ein Rücktritt vom Kaufvertrag wäre möglich gewesen . Jeder Neuwagenkaufvertrag basiert rechtlich auf den Neuwagenverkaufsbedingingen. Nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins + 6 Wochen hätte der Händler bereits angemahnt werden müssen. Frist setzen wegen der Lieferprobleme + 4 Monate. Ich hatte einen Tiguan eHybrid bestellt und konnte problemlos stornieren , weil das Auto auch nach Ende der Frist noch nicht gebaut worden wäre (11 Monate ). Mittlerweile warte ich auf Freigabe meines Tarraco PHEV JW.