Zitat:
@matzi99 schrieb am 22. August 2025 um 14:18:50 Uhr:
@brindamour schrieb am 22. August 2025 um 10:00:28 Uhr:
Falls Du mich mit "Leute" meintest...dahin ging meine Anmerkung nicht. Gemeint war im Falle der technischen Notwendigkeit (Abweichungen in der Profiltiefe nur bedingt möglich weil 4WD) werden beide Reifen getauscht, aber der Entschädigte muß sich am zweiten Reifen beteiligen, weil laut Versicherungsrecht der Entschädigte hinterher nicht besser gestellt sein darf als vor dem Schaden.
Nein, ich meinte nicht dich, ich meinte die Leute allgemein hier im Forum.
Mittlerweile haben sich im Thread viele gemeldet, die erklären, wie wichtig Profiltiefen in der Praxis sind, das mag ja stimmen, aber das war nie die Frage des TO: die Frage des TO war, ob rein rechtlich unterschiedliche Profiltiefen zulässig sind, und selbst nach großer Diskussion bleibt gültig: ja!
Hier nochmal die gesetzlichen Regelungen in Deutschland, die auch für den TÜV relevant sind:
1) Man darf nicht Radial- und Diagonal-Reifen mischen
2) Die Profilresttiefe muss 1,6mm betragen
3) bei situativer Winterreifenpflicht darf kein Sommerreifen montiert sein.
Das war es, mehr gesetzliche Regelung gibt es nicht. Ihr könnt eure Vorderachse mit einem neuen Winterreifen und einem abgefahrenen Sommerreifen bestücken und kommt locker durch den TÜV. Für die Fahrdynamik ist es halt nicht empfehlenswert.