Zitat:
@Weilheimer schrieb am 14. März 2025 um 08:25:54 Uhr:
Auch ein Schaden, der über Teilkasko abgerechnet wird, wird mit der hohen SB fällig. Was machst Du bei Steinschlag oder Hagelschaden? Spezl von mir hatte 3x den Fall, daß er für TK-Schäden die hohe SB abdrücken durfte bei Leihwagen. 1x Windschutzscheibe, 2x Hagel und er war bedient.
Dann hat der Spezl sich verarschen lassen. Für unabwendbare Ereignisse (Steinschlag oder auch Hagel) die im Rahmen eines vertragsgemäßen Gebrauchs des Mietfahrzeuges geschehen, kann der Mieter nicht haftbar gemacht werden. Ich hatte 2022 selbst 11 Monate Ersatzmobilität und in der Zeit einen Steinschlagschaden. Natürlich kam (damals Audi) zunächst mit einer Forderung auf mich zu, hat diese mit Verweis auf §538 BGB und diversen Rechtsprechungen jedoch umgehend fallenlassen. I.d.R. ist somit lediglich die SB bei VK relevant. Unser Multivan ist eine Woche vor der Ersatzmobilität gekommen, wären dort aber 1200€ SB für einen T7 (vom Händler) gewesen.