@TomDK
Deine Einschätzung kann ich nicht teilen. Man weckt keine schlafenden Hunde, sondern ist gesetzlich dazu verpflichtet, den zuständigen Stellen neu auftretende Einschränkungen zu melden. Das ist in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) festgehalten. Außerdem können im Falle eines Unfalls, egal ob unschuldig oder schuldig, große versicherungsrechtliche Schwierigkeiten entstehen. Das will wohl keiner riskieren.