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Zwischen Kauf und Zulassung

Themenstarteram 27. Juli 2015 um 11:33

Hallo,

Ich habe in Ampfing BY ein Auto in Aussicht, arbeite unter der Woche derzeit in Regensburg und wohne in Leipzig, wo ich das fzg zulassen will.

Das Auto ist nicht angemeldet und ich besitze auch noch meinen jetzigen Wagen, denn ich möglichst gewinnbringend abstoßen muss.

Hat jemand Erfahrung mit Überführung und Zulassung, und einen Tipp für mich, wie man es am besten handhabt?

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17 Antworten

Zulassung ist da wo du wohnst also in Leipzig. Du kannst ihn mit einer Roten Nummer überführen oder mit einer Tageszulassung (Überführungskennzeichen)

Nein, kann er beides nicht legal.

Rote Nummern dürfen nur für gewerbliche Zwecke benutzt werden.

Überführungsfahrten dürfen streng genommen nur innerhalb oder im direkt angrenzenden Bezirk der ausgebenden Kennzeichenstelle erfolgen.

(wäre mir persönlich aber egal)

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 27. Juli 2015 um 17:06:27 Uhr:

Nein, kann er beides nicht legal.

Rote Nummern dürfen nur für gewerbliche Zwecke benutzt werden.

Überführungsfahrten dürfen streng genommen nur innerhalb oder im direkt angrenzenden Bezirk der ausgebenden Kennzeichenstelle erfolgen.

(wäre mir persönlich aber egal)

Wenn er sich eine Rote Nummer leiht?! Dann deklariert man es als Probefahrt und gut ist die Sache... Das juckt keinen Menschen Hauptsache das fahrtenbuch ist sauber geführt aber das ist dann nicht sein Problem

Das Risiko würde ich nicht eingehen und liegt deutlich höher als das mit den Überführungskennzeichen.

In dem Moment, wo er das Fahrzeug dem Händler abgekauft hat, darf die rote Nummer nicht mehr verwendet werden. Da hilft auch ein Fahrtenbuch nichts, denn sobald sich der Wagen nicht mehr im Besitz des Händlers befindet, ist Schicht im Schacht.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 27. Juli 2015 um 17:12:28 Uhr:

Das Risiko würde ich nicht eingehen und liegt deutlich höher als das mit den Überführungskennzeichen.

In dem Moment, wo er das Fahrzeug dem Händler abgekauft hat, darf die rote Nummer nicht mehr verwendet werden. Da hilft auch ein Fahrtenbuch nichts, denn sobald sich der Wagen nicht mehr im Besitz des Händlers befindet, ist Schicht im Schacht.

Oh wenn du wüsstest... Ich kenne unzählige Leute die das fahrenbuch und so weiter nicht richtig führen... Die machen solche Fahrten und deklarieren das einfach als Probefahrt. Fallen seit Jahren damit nicht auf die Nase weil es einfach umdeklariert ist

Du verstehst es nicht:

Wenn er damit in eine Verkehrskontrolle kommt und sich herausstellt, dass er das Fzg. bereits gekauft hat (und das ist recht naheliegend, wenn er in Leipzig - also fast 500km! vom Kaufort entfernt - kontrolliert wird).

Dürfte schwer werden zu erklären, warum man so eine ausgiebige Probefahrt macht.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 27. Juli 2015 um 17:23:20 Uhr:

Du verstehst es nicht:

Wenn er damit in eine Verkehrskontrolle kommt und sich herausstellt, dass er das Fzg. bereits gekauft hat (und das ist recht naheliegend, wenn er in Leipzig - also fast 500km! vom Kaufort entfernt - kontrolliert wird).

Dürfte schwer werden zu erklären, warum man so eine ausgiebige Probefahrt macht.

Oh doch ich verstehe es! Er soll die rote Nummer auch nicht aus dem Ort nehmen sondern aus Leipzig. Man kann sehr wohl ein Autos aus zB München holen und damit nach Kiel fahren-wie will man das Auto sonst nach Hause bekommen???

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 27. Juli 2015 um 17:06:27 Uhr:

Nein, kann er beides nicht legal.

Rote Nummern dürfen nur für gewerbliche Zwecke benutzt werden.

Überführungsfahrten dürfen streng genommen nur innerhalb oder im direkt angrenzenden Bezirk der ausgebenden Kennzeichenstelle erfolgen.

(wäre mir persönlich aber egal)

Das wäre mir neu!! Solange der Wagen eine gültige HU besitzt kann man den Wagen während der 5 Tage Gültigkeit des KZK Deutschlandweit überführen. In der Praxis kann man den Wagen 5 Tage ganz normal nutzen. Klar fahrten zur Arbeit und zum Einkaufen sind nicht vorgesehen aber probleme gibt es deswegen praktisch kaum.

Wenn der Vorbesitzer mitspielt kann man den Wagen auch einfach angemeldet lassen und dann direkt in Leibig ummelden. Wäre aber schon ein sehr großzügiger Vertrauensbeweis des Vorbesitzers!

Von daher KZK besorgen,am besten mit einer Versicherungsnummer der Versicherung bei der der Wagen hinterher auch versichert ist. Die Versicherung fürs KZK kostet dann nur ein paar €. Selbst eine Vollkaskodeckung ist da bei manchen Versicherungen möglich.

GRuß Tobias

Hi,

Falsch, seit dem 01.04.2015 hat sich diesbezüglich was geändert, teils

positiv, teils negativ.

Du kannst nach BY fahren, Wagen anschauen und wenn gefällt mitnehmen.

Die Kennzeichen (Kurzzeitkennzeichen, sind 5-Tage gültig) bekommt Du in

dem Ort, wo Du das Fahrzeug gekauft hast.

Du benötigst dazu nur :

- Zulassungsbescheinigung Teil I ( oder Brief) in Kopie reicht meistens aus

- gültige HU (TÜV) Bescheinigung

- Personalausweis od. entsprechende Papiere (z.b. Pass und aktuelle Meldebescheinigung)

- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) bekommt mann von der

Versicherung

Zu Hause angekommen, kann mann dann die Kurzzeitkennzeichen bei der örtlichen

Zulassungsbehörde wieder abgeben, z.b wenn mann das "neue" wieder zulässt.

Ergo, manches ist einfacher geworden (z.b. mann bekommt die Kennzeichen,

da wo mann das Auto kauft) und manches schlechter (ohne gültige TÜV, gibts

kein Kennzeichen mehr).

P.s. Nur die Händler haben noch die "roten" Kennzeichen, mit denen sie Fahrzeuge auch

ohne TÜV zu "Probefahrten" nutzen können.

Großeses Problem, nur die Mitarbneiter die im "Heftchen" stehen und bei der Versicherung

bekannt sind, dürfen die roten Kennzeichen nutzen, sonst heißt es,

Fahren ohne Versicherungsschutz und "Zulassung".

D.h. "verleihen" der "roten Kennzeichen", so wie "früher" es üblich war ist heute

nicht erlaubt.

Die Zulassungsstellen vergeben jedes Jahr aufs neue die "roten" Nummern, gültig 1-Jahr.

Sofern der Händler "auffällig" ist, können die roten Kennzeichen auch wieder eingezogen

werden bzw. werden kein weiteres Jahr verlängert.

Grüße

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 28. Juli 2015 um 10:00:53 Uhr:

 

Zu Hause angekommen, kann mann dann die Kurzzeitkennzeichen bei der örtlichen

Zulassungsbehörde wieder abgeben, z.b wenn mann das "neue" wieder zulässt.

Abgeben muß man da nix, klar es gibt meistens einen Sammelbehälter für alte Kennzeichen,schließlich ist also ein teurer Wertstoff. Aber wenn man will kann man die KZK auch Zuhause an die Wand hängen.

Ein "Abmelden" ist bei KZK ja nicht nötig weil die eh ungültig werden wenn das eingeprägte Datum überschritten ist ;)

Aber ansonsten sind wir und ja einig,die KZK können Problemlos auch für Deutschlandweise Überführungen eingesetzt werden sofern das Fahrzeug über eine gültige HU verfügt.

Gruß Tobias

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 28. Juli 2015 um 09:48:42 Uhr:

 

Das wäre mir neu!! Solange der Wagen eine gültige HU besitzt kann man den Wagen während der 5 Tage Gültigkeit des KZK Deutschlandweit überführen.

Richtig, solange er eine gültige HU hat.

Andernfalls sind eben nur Werkstattfahrten innerhalb des kennzeichenausstellenden oder angrenzenden Bezirkes erlaubt.

Kann man denn in Leipzig das Fahrzeug nicht zulassen, ohne den Wagen vorzuführen? - Dann könnte er doch einfach nach Zulassung mit den Kennzeichen nach Bayern fahren und das Fahrzeug mitnehmen. - Oder?

Um ihn zuzulassen, benötigt er ja die papiere.

bei deiner Idee müsste er sich also erst die Papiere von Bayern nach Leipzig schicken lassen, dann in L zulassen. Anschließend mit Kennzeichen udn Papieren nach Bayern fahren, um dort das Auto abzuholen.

Themenstarteram 28. Juli 2015 um 9:07

Ich dachte irgendwo gelesen zu haben, dass das kzk nur im eigenen Wohnort/zulassungskreis zu besorgen wäre. Da war ich jetzt ein wenig verunsichert.

Dann stehe ich noch vor dem Problem, dass der Verkäufer kein Händler ist und ich meinen alten anderweitig verkaufen muss.

Am sinnvollsten wäre wohl folgender Ablauf (da ich auch nebenbei noch arbeiten muss):

Fzg besichtigen - wenn alles stimmt reservieren - (vermutlich erst am nächsten Tag) kzk besorgen (vielleicht ist ja auch der Verkäufer so freundlich, das in der Zeit zu erledigen) - Händler für den alten finden - irgendwie zum neuen kommen - nach Hause und ummelden

Wenn der Verkäufer für mich ein kzk anmeldet, sollte ich trotzdem lieber erst bei Abholung bezahlen oder?

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