Zweitwagen - wie am besten versichern?
Hallo, erst mal Asche auf mein Haupt, ich habe nichts gefunden was auf meinen "Fall" passt. Daher hier die konkrete Frage:
Ich bin Halter und Versicherungsnehmer eines Erstwagens mit SF18 bei Asstel.
Meine Frau fährt seit über 20 Jahren unser Familienauto und war die letzten 4 Jahre Halter eines PKW mit Ford-Flatrate bei der die Vollkasko-Versicherung inklusive war. Ford übernahm die Versicherungsprämie und meine Frau war sowohl Halterin als auch Versicherungsnehmerin. Eingestuft wurde Sie vor 4 Jahren pauschal in SFK0 (230%). Ohne Unfall wäre Sie da bei SF2 Leider wurde im letzten Jahr ein Kaskoschaden reguliert. Müsste also bei HP bei SF 1/2 und bei VK bei SF1 liegen.
Das Auto wurde verkauft und nun soll ein neuer Wagen gekauft werden. Ich suche aber hier den Rat der Profis wie der wagen am günstigsten versichert werden kann. Folgende Fragen:
- Zweitwagen will die Asstel mit SF2 einstufen. Würde ich auch machen, aber wann kann meine Frau auf ihren "eigenen Prozenten" fahren? Kann ich die irgendwann umschreiben? Möchte mir ja vielleicht irgendwann mal selbst einen "richtigen" Zweitwagen zulegen.
- Was ist, wenn meine Frau im Zweitwagentarif einen Unfall verursacht?
- Bringt die Ehegattenreglung etwas? SF1/2 wäre ja noch schlechter würde aber "eigenen" SF-Jahre für meine Frau generieren.
Kurzum, wie versichere ich den Wagen meiner Frau am günstigsten?
Übrigens: Sie hat den Führerschein seit 1988 und ist auch über 25. 😉
16 Antworten
Also ich habe bei der R+V-Allgemeine VersicherungsAG simultan 2 Fahrzeuge auf eine SF-Klasse (SF 18) versichern können. Voraussetzung war: Identischer Halter, gleiche Fahrzeugklasse (PKW) sowie Fahrer nur VN und (Ehe-)Partner.
Musste aber "intensiv" nachfragen, von selbst bietet kaum einer so eine Möglichkeit an.
du gibst bei einem Wechsel im Jahr 2014 SF1 und 0 Schäden im aktuellen Kalenderjahr an. Seh da kein Problem.
Wann die Nürnberger den Schaden reguliert interessiert keinen. Wann die Nürnberger dir die Prämie für die "neue" SF Klasse berechnet auch nicht.
Die Nürnberger wird bei einer Rabattanfrage SF1 bestätigen (bzw. das entsprechende Rabattgrundjahr).