Zweiter Auffahrunfall in zwei Jahren

Servus und guten Morgen,

ich habe ein aktuelles Problem, und weiß natürlich erst mal nicht weiter. Vielleicht könnt ihr mir hier mit eurem wissen helfen.

Letztes Jahr ist mir jemand mit sehr geringer Geschwindigkeit hinten aufgefahren. Laut Gutachter, ein schaden von knapp 3,5k. Da mein Auto schon über 15 Jahre alt ist, habe ich es blauäugig fiktiv abrechnen lassen. Natürlich musste mir jetzt am Wochenende wieder jemand drauf fahren. (ne alte Dame ü80)

Der alte schaden war sehr mittig, die Heckschürze optisch defekt, der stoßfänger untendrunter verbogen. Ich entschied mich, "Scheiss drauf", wie oft kommt sowas schon vor.

Der neue Unfall war diesmal viel mehr links, sie hat wohl im letzten moment noch versucht das Ruder rum zu reißen, war also diesmal eher ein Einschlag links. Diesmal gings bis auf die Substanz, der Kofferraum geht nicht mehr so geschmeidig zu wie vorher und man sieht, dass das Chassis getroffen wurde. Kofferraum minimal verbogen (spaltmaß zwischen linnkker heckleuchte und Kofferraum stimmt nicht mehr etc.)

Welche. Chancen habe ich, von der Versicherung überhaupt etwas zu bekommen? Gutachten wurde damals logischerweise erstellt, kann der Gutachter das abgrenzen? Ist das am Ende einfach "neue Schadenssumme - alte Schadenssumme"?

Wäre um euren Rat und Erfahrung wirklich sehr dankbar..

Gruß
freesi

27 Antworten

Zitat:

@manvo schrieb am 30. Mai 2023 um 17:35:43 Uhr:


Hat ein 15 Jahre alter Wagen überhaupt noch einen sog. Verkehrswert?
Wie ist das dann mit der Versicherung?
Für meinen Omega B gab es im Prinzip nichts mehr, obwohl er noch gut lief.

Doch, definitiv. Kannste dir ja sicherlich an einem Luxusauto als Beispiel vorstellen...
Das einzige was man nicht mehr ersetzt bekommt ist die Wertminderung durch den Unfall. Aber wie schon gesagt, ohne Unfallschaden wäre der Wagen noch gut und gerne 12tsd. Euro wert. Habe gerade mal 90tsd. Kilometer auf dem Tacho, nachweislich. Also nichts zurückgedrehtes oder so...

Als kleine Rückmeldung, mein Anwalt hat den Schaden bisher bei der gegnerischen Versicherung angemeldet, heute kam das Gutachten per Post.

@manvo
Der aktuelle Wert des Fahrzeugs wird an üblichen Preisen auf dem Gebrauchtwagenmarkt berechnet. Ist das nicht möglich, bzw. gibt es keine Fahrzeuge mit ähnlicher Geschichte, wird das Fahrzeug beispielsweise auf speziellen Auktionsplattformen zum Verkauf angeboten, und durch den gebotenen Maximalpreis ermittelt. (Soweit ich weiß, wissen die Bieter nicht, ob das Fahrzeug tatsächlich zum Verkauf steht oder nur der Wert ermittelt werden soll)

Der Gutachter hat im Prinzip nur die Teile, welche beim Altschaden schon abgerechnet wurden, abgezogen. Das Gutachten hat zwar etwas länger gedauert als letztes Mal, dafür hat er alles vorbildlich gegengerechnet.

Der nächste Schritt wird sein, diese Summe trotz des Altschadens, bei der gegnerischen Versicherung durchzusetzen. Ich drücke die Daumen und halte euch auf dem laufenden, ob das alles ohne Gericht klappt. Andernfalls wird das ziemlich mühselig. Aber auch davor scheue ich mich nicht. :-)

Kurzes Update und ein paar Rückfragen von mir.

Die gegnerische Versicherung hat mir ein Verkaufsangebot geschickt, war nur minimal höher als der Wiederbeschaffungswert des Gutachters. Da ich weder verkaufen noch in einer Werkstatt reparieren lassen möchte, spielt das hier aber für mich keine Rolle.

Nachdem dieses Verkaufsangebot abgelehnt wurde, hat mein Anwalt erneut eine Zahlungsaufforderung geschickt. Die gegnerische Versicherung bittet nun um Geduld, da der Fall weiter geprüft werden muss.

Der vorherige Schaden war mittig ins Heck.

Der neue Schaden war seitlich ins Heck.

Beide Gutachten wurden vom selben Gutachter übernommen, er wusste also genau was bereits abgerechnet war. Der Gutachter hat hier akribisch abgegrenzt und hat ausschließlich die Schadenerweiterung in sein neues Gutachten aufgenommen.
Fahrzeug steht auch in der HIS.

Ich gehe bisher davon aus, dass die gegnerische Versicherung nun Posten suchen wird, die sie kürzen kann. Ist meine Annahme hier richtig?

Des weiteren gehe ich davon aus, dass der gegnerischen Versicherung hier nicht wirklich viel Spielraum bleiben wird, da mein Gutachter wie gesagt keine bereits beschädigten Teile berechnet hat.

Wie stehen hier die Chancen, dass am Ende einfach ausgezahlt wird, was der Gutachter berechnet hat? Bzw. wie stehen die Chancen, dass dieser Wert vor Gericht erstritten werden kann?

ich finde, genau diese Fragen solltest du dem Anwalt stellen und nicht hier diskutieren. Dein Anwalt kennt die Gutachten und hat den bisherigen SV komplett vorliegen.

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Die Chancen dazu dürften sich, nach meiner Einschätzung, zwischen 0 und 100 Prozent bewegen.

Sorry für flapsige Bemerkung, aber Keksemann hat recht. Wenn, dann kann das nur Dein Anwalt einigermaßen gut einschätzen.
Wie sollen das Außenstehende sagen, vor Gericht und auf hoher See…. Du weißt schon. 🙂

Sieht man aktuell ja in der Politik, nicht wenige Rechtsexperten glaubten und sagten voraus, dass mit dem rüberziehen und umwidmen der Coronahilfen ins nächste Jahr usw. das passt schon so, wird sicher durchgewunken oder es geht mit kleinen Korrekturen und Ermahnen ab.
Jetzt ist alles anders, (haben 150 % Recht bekommen) weil maximal streng und hart geurteilt wurde.

Zitat:

@freespace49 schrieb am 27. November 2023 um 19:39:47 Uhr:


Die gegnerische Versicherung hat mir ein Verkaufsangebot geschickt, war nur minimal höher als der Wiederbeschaffungswert des Gutachters.

Das kann nicht sein, was du hier schreibst.
Du meinst vermutlich, dass der Restwert der Versicherung minmal höher war, als der Restwert aus deinem Gutachten.

Wie sehen denn die Zahlen aus?

- Wiederbeschaffungswert
- Schadenhöhe
- Restwert

Ist die Schadenhöhe nicht höher als der Wiederbeschaffungswert, so kannst du die Reparaturkosten fiktiv abrechnen, wenn du das Auto in einen Fahrbereiten Zustand versetzt und es mindestens 6 Monate weiter nutzt.

Ist die Schadenhöhe höher, als der Wiederbeschaffungswert, dann nicht.

War natürlich der Restwert gemeint. ;-) kurzer Denkfehler....

Diese Fragen sind bisher alle beantwortet. Der Schaden beträgt etwa die Hälfte des WBW.

Dann läuft ja alles nach Plan bis jetzt.

Mehr als abwarten, wie die Versicherung jetzt reagiert, kannst du eh nicht.
Wenn dein Gutachter alles richtig gemacht hat, dann sollte der Schaden einfach ausbezahlt werden.
Fahrbereiten Zustand braucht es auch noch.

Die Versicherung wird das Gutachten zu einem Controlling schicken und die werden das prüfen.
Überliche Korrekturen wie z.B. Verbringungskosten, Stundensätzte etc... wird es vielleicht noch geben.

Zitat:

@manvo schrieb am 30. Mai 2023 um 17:35:43 Uhr:


Hat ein 15 Jahre alter Wagen überhaupt noch einen sog. Verkehrswert?...

Und mein 2004er Audi wird noch zwischen 8-12k€ gehandelt.

Mit dem gleichen Gutachter wie beim vorherigen Streffer hat man mMn alles richtig gemacht.

Wenn ich es richtig lese, stammt der Schaden vom 30. Mai 2023 und bis heute wurde - so vermute ich - noch kein cent Schadensersatz gezahlt. Von einer Teilregulierung oder einem Vorschuss lese ich auch nichts. Es werden also mindestens 5 Monate bis zur Regulierung in noch ungeklärter Höhe vergangen sein. In dieser Zeit können die Werkstattpreise ja bereits wieder gestiegen sein ....

Steht das im Einklang mit der pflichtgemäßen Regulierungspraxis bzw. der Rechtsprechung?

* * *
Vielleicht interessant zur angesprochenen Uraltfahrzeug-Bewertung: Hatte vor einigen Tagen einen VK-Schaden an einer 21-jährigen C-Klasse aus 5/2002, erst 70 k gelaufen, volle Hütte, Vollwartung bis heute bei DB usw. usw., also soweit noch ein schönes Auto. Meine Erwartung war wg. des Fahrzeugalters ziemlich bescheiden, aber der Inhouse-Gutachter meiner VK-Versicherung hat den Wiederbeschaffungswert mit 6.500,00 € ausgegutachtet.

Der Schaden ist sogar schon ein paar Tage älter. Eigentlich sagt man ja, 6 Wochen ansonsten Klage. Da das Fahrzeug noch fährt und ich auf das Geld nicht angewiesen bin, bin ich etwas geduldiger als notwendig. ;-)

Falscher Thread 🙄

Abschließendes Update!

Anwalt schrieb mir heute, die Versicherung zahlt mehr oder weniger anstandslos. Haben von ca. 5k Summe etwa 200€ an Arbeitskosten gekürzt. Normalerweise würde ich darauf bestehen, aber da ich selbst schuld daran bin, nicht repariert zu haben verzeichne ich das hier unter Lehrgeld. Bin vorallem froh, dass sie im Prinzip alles ohne Gericht übernehmen..! Danke hier allen für die Meinung und Hilfe....

Hier kann dann zu :-)

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